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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 36/00
§§: EStG § 17 Abs. 4, EStG § 17 Abs. 2
Schlagwörter Wesentliche Beteiligung, Auflösung, Entstehung, Gesellschaft mbH, Auflösungsverlust
Rechtsfrage: Darf der wesentlich an einer GmbH beteiligte Gesellschafter den Verlust infolge der Auflösung der Gesellschaft bereits in dem Jahr, in dem die Auflösung zum Handelsregister angemeldet wird, geltend machen, wenn zu diesem Zeitpunkt bei der GmbH noch eine Betriebs- sowie eine Steuerfahndungsprüfung durchgeführt werden, der Gesellschafter Jahre später -wegen ihm nach Abschluss der Prüfungen zugerechneter verdeckter Gewinnausschüttungen- die Mehrsteuern der GmbH infolge der Außenprüfungen übernimmt und die Steuerzahlungen des Gesellschafters als nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung zu behandeln sind? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 18.04.2000
Vorinstanz/AZ: 4 K 264/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 88 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.11.2001
Erledigungs-Az: VIII R 36/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 06 22