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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 11/15 (BFH) |
§§: | FGO § 120, FGO § 56, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a, UStG § 12 Abs. 1 |
Schlagwörter | Fristversäumnis, Rechtsmittelbelehrung, Wiedereinsetzung, Ermäßigter Steuersatz |
Rechtsfrage: | 1. Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt, da dem FG-Urteil eine falsche Rechtsmittelbelehrung beigefügt war. - 2. Unterliegen Übernachtungsleistungen, die Jugendherbergen an Erwachsene (27plus) erbringen, dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. 1 UStG oder dem vollen Steuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 23.10.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 97/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 29 66 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.08.2016 |
Erledigungs-Az: | V R 11/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 24 82 |