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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 42/14 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 9 Satz 1, EStG § 52 a Abs. 10 Satz 10
Schlagwörter Nachträgliche Werbungskosten, Abzugsverbot, Abgeltungsteuer
Rechtsfrage: Schließt § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG den Abzug nachträglicher Werbungskosten, die im Zusammenhang mit vor dem 1.1.2009 zugeflossenen Kapitalerträgen stehen, im Streitjahr 2009 aus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 22.07.2014
Vorinstanz/AZ: 8 K 1937/11
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 1880
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 26 75
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.06.2015
Erledigungs-Az: VIII R 42/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 06 54