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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-430/14 (EuGH) |
§§: | VO (EWG) Nr. 2454/93 Art. 143 Abs. 1 Buchst. h |
Schlagwörter | EG, EU Zoll, Zollkodex, Angehöriger, juristische Person, natürliche Person, Führungskraft |
Rechtsfrage: | 1. Ist Art. 143 Abs. 1 Buchst. h der VO (EWG) Nr. 2454/93 dahin auszulegen, dass er sich nicht nur auf die Situationen bezieht, in denen die Parteien eines Geschäfts ausschließlich natürliche Personen sind, sondern auch auf die Situationen, in denen familiäre oder verwandtschaftliche Verbindungen zwischen einer Führungskraft einer Partei (einer juristischen Person) und der anderen Partei des Geschäfts (einer natürlichen Person) oder einer Führungskraft dieser anderen Partei (wenn diese eine juristische Person ist) bestehen? - 2. Bejahendenfalls: Muss das mit der Rechtssache befasste Gericht den Sachverhalt der Rechtssache genauer prüfen, um festzustellen, welchen Einfluss die betreffende natürliche Person innerhalb der juristischen Person tatsächlich ausübt? |
Vorinstanz: | Augstaka tiesa (Lettland) |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2014 Nr. C 421 S. 22 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 21.01.2016 |
Erledigungs-Az: | Rs C-430/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 05 45 |