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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 1568/02 (BVerfG) |
§§: | EStG § 31, EStG § 32 Abs. 6, EStG § 66 Abs. 1 |
Schlagwörter | Verfassungsbeschwerde, Verfassungsmäßigkeit, Kindergeldanspruch |
Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Verfassungsmäßigkeit des Kindergeldanspruchs für 1996. |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 11.02.2002 |
Vorinstanz/AZ: | VIII B 139/01 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFH/NV 2002 S. 908 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 69 17 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 06.11.2003 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 1568/02 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (StEd 2003 S. 746) |