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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 90/10 (BFH) |
§§: | KStG § 8 Abs. 1, EStG § 7 g Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 |
Schlagwörter | Investitionsabzugsbetrag, Finanzierung, Glaubhaftmachung |
Rechtsfrage: | Investitionsabzugsbetrag: In welcher Form und bis zu welchem Zeitpunkt sind die von § 7 g Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG geforderten Angaben zu machen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 16.09.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 12163/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 37 62 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.06.2011 |
Erledigungs-Az: | I R 90/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 25 91 |