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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 22/19 (BFH)
§§: EStG § 38 Abs. 1 Satz 2, EStG § 42 d Abs. 1 Nr. 1, AO § 191 Abs. 1 Satz 1, DBA-Schweiz Art. 15 Abs. 4, EStG § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 38 Abs. 3
Schlagwörter Wirtschaftlicher Arbeitgeber, Lohnsteuerabzug, Lohnsteuerabführung, Geschäftsführer, Tochtergesellschaft, Doppelbesteuerung
Rechtsfrage: Arbeitgeberhaftung eines inländischen Tochterunternehmens für die Lohnsteuer eines von der Schweizer Muttergesellschaft überlassenen Geschäftsführers: Unter welchen Voraussetzungen liegt ein wirtschaftlicher Arbeitgeber i.S. des § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG vor? Sind die Wertungen des einschlägigen DBA (hier: Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz) heranzuziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 13.12.2018
Vorinstanz/AZ: 3 K 795/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 14 81
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.11.2021
Erledigungs-Az: VI R 22/19
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 03 83