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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 6/04
§§: UmwStG § 18 Abs. 4, UmwStG § 1 Abs. 5
Schlagwörter Gewerbesteuerpflicht, Veräußerungsgewinn, Verschmelzung, Betriebsaufspaltung
Rechtsfrage: Unterliegt ein zwei Jahre nach Verschmelzung einer (Betriebs-)GmbH mit dem (Besitz-)Einzelunternehmen entstandener Veräußerungsgewinn nach § 18 Abs. 4 UmwStG der Gewerbesteuer, wenn die zum Veräußerungsgewinn führenden aufgedeckten stillen Reserven ausschließlich in den Betriebsgrundstücken enthalten waren, die vor der Verschmelzung zum Vermögen der Einzelfirma gehörten oder schließt in diesem Falle § 1 Abs. 5 UmwStG die Anwendung des § 18 Abs. 4 UmwStG aus, weil die Betriebsgrundstücke zu keinem Zeitpunkt zum Betriebsvermögen einer Körperschaft i.S. des § 1 KStG (der früheren GmbH) gehört haben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 14.01.2004
Vorinstanz/AZ: 5 K 448/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 16 17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.11.2005
Erledigungs-Az: X R 6/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 08 86