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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 144/96 |
| §§: | EStG § 10 e Abs. 6 |
| Schlagwörter | Wohneigentumsförderung, Vorkosten, Zinsbegrenzungsprämie, Darlehen |
| Rechtsfrage: | Ist eine im Zusammenhang mit der Darlehensaufnahme gezahlte Zinsbegrenzungsprämie als Bearbeitungsgebühr in voller Höhe oder als laufzeitbezogener Aufwand nur zeitanteilig gem. § 10 e Abs. 6 EStG abziehbar? - Zulassung durch FG |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 03.07.1996 |
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 2459/93 E |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 24.11.1999 |
| Erledigungs-Az: | X R 144/96 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 02 21 |