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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs T-561/18 (EuG) |
§§: | AEUV Art. 108 Abs. 2 |
Schlagwörter | EG, EU, Beihilfe, Nichtigkeit, Post, Ausgleichsleistungen, Mehrwertsteuerbefreiung, Dänemark |
Rechtsfrage: | Klage mehrerer Unternehmen gegen die Europäische Kommission: Die Klägerinnen beantragen, - den Beschluss C(2018) 3169 final der Kommission vom 28.5.2018 in der Beihilfesache SA.47707 (2018/N) - Staatliche Ausgleichsleistungen zugunsten von PostNord für die Bereitstellung des Universalpostdiensts - Dänemark für nichtig zu erklären; - der Kommission die Kosten aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2018 Nr. C 427 S. 90 |
Erledigendes Gericht: | EuG |
Erledigungs-Datum: | 05.05.2021 |
Erledigungs-Az: | Rs T-561/18 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 16 74 |