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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 12/21 (BFH) |
§§: | ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4 c, ErbStG § 13 a, ErbStG § 13 b, ErbStG § 13 c |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Erbauseinandersetzung, Nachlass, Steuerbegünstigung, Zeitraum |
Rechtsfrage: | Kann nach Ablauf von nahezu drei Jahren seit dem Erbfall davon ausgegangen werden, dass die Vermögensteilung noch im Rahmen der Teilung des Nachlasses erfolgt? Finden die Begünstigungsvorschriften der § 13 Abs. 1 Nr. 4 c, § 13 a, § 13 b und § 13 c ErbStG für den Erwerb eines Kommanditanteils und eines Familienheims durch die Vermögensteilung unter den Erben Anwendung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 21.04.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1154/20 Erb |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 09 59 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.05.2024 |
Erledigungs-Az: | II R 12/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 13 87 |