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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 20/03
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7
Schlagwörter Ausbildung, Fortbildung, Verkehrsflugzeugführer, Vorweggenommene Werbungskosten
Rechtsfrage: Aufwendungen für die nach einem abgebrochenen Studium erstmalige Berufsausbildung zum Verkehrsflugzeugführer aufgrund eines Schulungsvertrags mit dem künftigen Arbeitgeber (Flugunternehmen) wegen des Zusammenhangs mit den zukünftig angestrebten Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit als vorweggenommene Werbungskosten (vgl. BFH-Urteil vom 27.5.2003 VI R 33/01)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 22.01.2003
Vorinstanz/AZ: 6 K 6332/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 01 72
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.02.2004
Erledigungs-Az: VI R 20/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache