Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 29/05
§§: AO 1977 § 227, EStG § 34, EStG § 24
Schlagwörter Erlass, Außerordentliche Einkünfte, Zusammenballung, Ermessen, Entschädigung
Rechtsfrage: Ist die (Mehr)Steuer, die sich aus der Nichtanwendung des § 34 EStG aufgrund fehlender Zusammenballung hinsichtlich des Zuflusses einer einheitlichen Entschädigung in zwei Kalenderjahren ergibt, wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen? In welcher Höhe kommt ggf. ein Erlass in Betracht, wenn die gesamte Steuerbelastung bei Anwendung des allgemeinen Steuersatzes auf beide Entschädigungszahlungen größer ist als die zweite Entschädigungsrate? (Bei Verzicht auf die zweite Entschädigungsrate und Anwendung des § 34 EStG auf die erste Entschädigungsrate würde netto eine höhere Entschädigung verbleiben.) - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 13.11.2003
Vorinstanz/AZ: 2 K 300/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 09 24
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.06.2006
Erledigungs-Az: XI R 29/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 38 31