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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 30/07 (BFH) |
§§: | EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, AO § 180 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, FGO § 96 Abs. 1 |
Schlagwörter | Einkünfteerzielungsabsicht, Grundstück, Werbungskosten, Vermietungsabsicht, Veräußerungsabsicht |
Rechtsfrage: | Einkünfteerzielungsabsicht bei einem nicht mehr zu realisierenden Vermietungsobjekt: Kann die Einkünfteerzielungsabsicht auch dann noch bejaht werden, wenn eine früher bestehende Vermietungsabsicht durch eine ganz entscheidend in den Vordergrund tretende Veräußerungsabsicht verdrängt wird (hier: Feststellung negativer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für 1998 gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 1 a AO für ein im Jahr 1992 erworbenes und im Jahr 2000 veräußertes unbebautes - nie vermietetes - Grundstück, dessen geplante Bebauung mit verschiedenen Vermietungsobjekten nach den baurechtlichen Gegebenheiten seit dem Jahr 1996 nicht mehr zu realisieren war - s. hierzu den im I. Rechtsgang ergangenen BFH-Beschluss vom 12.10.2006 IX B 202/05, BFH/NV 2007 S. 226)? Fehlerhafte Beweiswürdigung des FG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 17.04.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 4626/06 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 1167 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 26 11 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.12.2007 |
Erledigungs-Az: | IX R 30/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 28 02 |