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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 49/14 (BFH)
§§: AO § 80 Abs. 5, AO § 80 Abs. 8, StBerG § 3 a Abs. 1, AEUV Art. 56, AEUV Art. 49, EG Art. 43, EG Art. 49
Schlagwörter Bevollmächtigter, Zurückweisung, Hilfeleistung in Steuersachen, EG, EU
Rechtsfrage: Zurückweisung als Bevollmächtigter wegen unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen: 1. Deckt der Wortlaut des § 80 Abs. 5 und Abs. 8 AO die Folgen einer Zurückweisungsverfügung des Finanzamts für die Zulässigkeit der hiernach vom zurückgewiesenen Bevollmächtigten im Namen der Klägerin erhobenen Klage? - 2. Welche einzelnen Schritte des gesamten Besteuerungsverfahrens fallen unter die Begriffe 'jeweiliges Verfahren' bzw. 'jeweiliger Verfahrensabschnitt'? - 3. Steht EU-Recht den §§ 3, 3 a StBerG entgegen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 20.06.2013
Vorinstanz/AZ: 5 K 95/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 20 73
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.07.2015
Erledigungs-Az: V R 49/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 26 08