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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 52/98
§§: UStG § 18 Abs. 9 J: 1991, UStG § 18 Abs. 9 J: 1993, UStDV § 61 Abs. 1 Satz 2 J: 1991, UStDV § 61 Abs. 1 Satz 2 J: 1993, AO 1977 § 109
Schlagwörter Vergütungsverfahren, Fristverlängerung, Ausschlußfrist, Verwaltungsakt
Rechtsfrage: Handelt es sich bei der Frist des § 61 Abs. 1 Satz 2 UStDV um eine nicht verlängerbare Ausschlußfrist? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 12.03.1998
Vorinstanz/AZ: 2 K 7220/95
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 1366
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.07.1999
Erledigungs-Az: V R 52/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 50 92