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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 47/15 (BFH) |
§§: | EStG § 33, GG Art. 3 |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Krankheitskosten, In-vitro-Fertilisation, Europäische Union, Gleichheitsgrundsatz, EG, EU |
Rechtsfrage: | Sind Aufwendungen einer in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft lebenden Frau mit vorliegender primärer Sterilität im Zusammenhang mit einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union von dort zur Heilkunde zugelassenen Personen unter Beachtung der dortigen Rechts- und Berufsordnung durchgeführten Embryotransfer nach In-Vitro-Fertilisation unter Verwendung von Samenzellen eines Spenders als außergewöhnliche Belastungen i.S. von § 33 EStG zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 23.07.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 93/13 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 25 01 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.10.2017 |
Erledigungs-Az: | VI R 47/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 22 63 |