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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 8/02
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7
Schlagwörter Fortbildung, Ausbildung, Erststudium, Ingenieur
Rechtsfrage: Erststudium stets Berufsausbildung? Aufwendungen eines Facharbeiters für Glasbearbeitung mit der Stellung eines 1. Schichtführers für ein berufsbegleitendes Erststudium mit dem Abschluss "Diplom-Ingenieur Glaskeramiktechnik" unbegrenzt als Fortbildungskosten abziehbar, weil mit dem Abschluss lediglich eine höhere Qualifikation in dem ausgeübten Beruf, nicht aber ein Berufswechsel angestrebt wird? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 16.11.2001
Vorinstanz/AZ: 13 K 5876/98 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 89 03
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.07.2003
Erledigungs-Az: VI R 8/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG