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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 35/95
§§: InvZulG 1991 § 3 Satz 1, § 5 Abs. 1, § 11 Abs. 2 Nr. 2 a und b, Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz Art. 13 Nr. 3, EWGV Art. 92 Abs. 1, Art. 93 Abs. 2, 3
Schlagwörter Investitionszulage, Verfassungsmäßigkeit
Rechtsfrage: Ist die nachträgliche Herabsetzung des Investitionszulagensatzes für im 1. Halbjahr 1992 in Berlin (West) getätigte Investitionen von 12 % auf 8 % verfassungswidrig?
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 21.12.1994
Vorinstanz/AZ: IV 22/94
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1995 S. 686
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.10.2000
Erledigungs-Az: III R 35/95
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 03 67