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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 27/17 (BFH) |
§§: | KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9, AO § 64 Abs. 6 Nr. 1, AO § 14 |
Schlagwörter | Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Gewinnermittlung, Pauschale |
Rechtsfrage: | Vermietung von Ausstellungsflächen anlässlich eines Kongresses durch einen gemeinnützigen Verein: Werden anlässlich eines von einem gemeinnützigen Verein veranstalteten medizinischen Kongresses Standflächen an Pharmahersteller vermietet, sind dann die hieraus im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erzielten Gewinne pauschal auf Basis der Einnahmen gemäß § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO zu besteuern? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 22.03.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 518/14 K |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 10 84 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.04.2018 |
Erledigungs-Az: | V R 69/17 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an V. Senat - neues Aktenzeichen: V R 69/17 -- Revision unzulässig |