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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 20/02 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 |
Schlagwörter | Vorfälligkeitsentschädigung, Schuldzinsen |
Rechtsfrage: | Vorfälligkeitsentschädigung als nachträgliche Werbungskosten - Im Rahmen der Veräußerung eines Grundstücks für die vorzeitige Ablösung eines Darlehens gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung insoweit als nachträgliche Werbungskosten (Schuldzinsen gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG) bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, als mit dem Darlehen während der Vermietungstätigkeit sofort abziehbare Werbungskosten - hier: Erhaltungsaufwendungen - finanziert worden sind? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 22.03.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 2424/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 68 61 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.09.2003 |
Erledigungs-Az: | IX R 20/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 51 79 |