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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 58/11 (BFH) |
§§: | KStG § 8 Abs. 7, KStG § 34 Abs. 6 Satz 4, AEUV Art. 108 |
Schlagwörter | Kommune, Verdeckte Gewinnausschüttung, Beihilfe, Subvention, EG, EU, Gemeinde |
Rechtsfrage: | Ist die rückwirkende Anwendung von § 8 Abs. 7 KStG zulässig? Sind die neuen gesetzlichen Regelungen zum sog. kommunalen Querverbund im Rahmen des EU-Beihilferechts zulässig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 09.12.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 184/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 32 19 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Klage |