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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 57/01 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, HGB § 255 Abs. 1 |
Schlagwörter | Anschaffungskosten, Räumungskosten |
Rechtsfrage: | Gehören beim Erwerb von widerrechtlich durch Dritte mit Bauwagen besetzten unbebauten Grundstücken die für die Räumung der Grundstücke aufgewandten Kosten zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens (§ 255 Abs. 1 HGB), weil die Grundstücke bei Erwerb nicht in einem - die vertraglich vereinbarte gewerbliche Bebauung ermöglichenden - betriebsbereiten Zustand waren oder zu den Herstellungskosten der in der Folgezeit auf dem geräumten Grundstück errichteten Wirtschaftsgüter (Gebäude und Bepflasterung) oder handelt es sich um vorab entstandene WK im Rahmen der angestrebten Vermietungstätigkeit? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 20.09.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 5793/96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.05.2004 |
Erledigungs-Az: | IX R 57/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 33 40 |