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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs T-332/21 (EuG) |
§§: | AEUV Art. 107 Abs. 2 |
Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, COVID-19, Rumänien |
Rechtsfrage: | Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - den Beschluss der Beklagten vom 2.10.2020 über die staatliche Beihilfe SA.56810 (2020/N) - Rumänien - COVID-19: Aid to TAROM für nichtig zu erklären, und - der Beklagten die Kosten aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2021 Nr. C 310 S. 37 |
Erledigendes Gericht: | EuG |
Erledigungs-Datum: | 18.10.2023 |
Erledigungs-Az: | Rs T-332/21 |