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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 64/13 (BFH) |
§§: | AO § 237 Abs. 1, AO § 367 Abs. 2 |
Schlagwörter | Aussetzungszinsen, Verböserung |
Rechtsfrage: | Vorliegen der Voraussetzungen für die Festsetzung von Aussetzungszinsen, wenn der ausgesetzte Betrag auf einer Verböserung der Steuerfestsetzung im Einspruchsverfahren beruht, dieser jedoch durch die Rücknahme des Einspruchs nicht endgültig geschuldet wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 08.02.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 308/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 23 86 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.06.2015 |
Erledigungs-Az: | III R 64/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 20 60 |