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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 56/04 |
§§: | EStG § 33 Abs. 1 |
Schlagwörter | Sanierung, Zwangsläufigkeit, Schadstoffbelastung |
Rechtsfrage: | Aufwendungen für die Sanierung eines dioxinbelasteten Hausgrundstücks mit Kinderspielwiese als außergewöhnliche Belastung? Garten und Außenanlagen kein existenziell wichtiger Bereich? Ist die Zwangsläufigkeit bei Aufwendungen zur Beseitigung von Umweltschäden auf das Bestehen einer Rechtspflicht (hier: §§ 9, 10 Bodenschutzgesetz BW) reduziert? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 26.03.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 269/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 28 84 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.12.2007 |
Erledigungs-Az: | III R 56/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 20 99 |