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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 34/05
§§: UStG 1993 § 4 Nr. 14 Satz 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g
Schlagwörter Heilpädagogin, Legasthenie, Steuerfreiheit, Steuerbefreiung
Rechtsfrage: 1. Unterliegen die Umsätze, für die von einer staatlich anerkannten Heilpädagogin -überwiegend aufgrund fachärztlicher Gutachten- durchgeführten Behandlungen von Legasthenikern, der Umsatzsteuer oder sind die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG gegeben, wenn sie der Heilung von Gesundheitsstörungen der Leistungsempfänger dienen? - 2. Sind Umsätze einer staatlich anerkannten Heilpädagogin im Zusammenhang mit der Frühförderung von Vorschulkindern, die auf der Grundlage von § 35 a SGB VIII und nach Maßgabe entsprechender Leistungsvereinbarungen mit den örtlichen Sozialämtern erbracht werden, nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei, wenn die Kosten für die Leistungen überwiegend von den Sozial- und Jugendämtern und zum geringen Teil auch von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 21.04.2005
Vorinstanz/AZ: 14 K 2469/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 34 03
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.02.2007
Erledigungs-Az: V R 34/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 16 40