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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 18/01 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 52 Abs. 21 S. 3 |
Schlagwörter | Nutzungswertbesteuerung, Erhaltungsaufwand |
Rechtsfrage: | Abzug von Erhaltungsaufwendungen nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung - Ist der Verzicht auf die Nutzungswertbesteuerung ein Sonderfall, bei dem es keine nachträglichen Werbungskosten gibt - Aufwendungen, die vor der Abwahl der Nutzungswertbesteuerung zum 1.1. 1997 im Kj. 1996 für Reparaturmaßnahmen am Balkon der eigengenutzten Wohnung entstanden sind, aber erst im Kj. 1997 bezahlt wurden, keine im Kj. 1997 bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nachträglich abziehbaren Werbungskosten? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 12.12.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 498/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 56 26 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.10.2003 |
Erledigungs-Az: | IX R 18/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 04 36 |