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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 70/01 |
§§: | FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, AO § 122 Abs. 2 |
Schlagwörter | Bekanntgabe, Einlegung, Einspruch |
Rechtsfrage: | Wurde der Einspruch beim Finanzamt fristgerecht eingelegt? (Der Eingangsstempel des Finanzamts trägt das Datum 5. Dezember; der Steuerpflichtige behauptet, den Brief am 4. Dezember in den Briefkasten des Finanzamts eingeworfen zu haben) - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 17.05.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 134/96 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 80 92 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfahren ausgesetzt - BFH-Beschluss vom 28.11.2002 - V R 70/01 - Zurücknahme der Revision |