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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 64/04
§§: EStG § 5 Abs. 1, HGB § 249 Abs. 1 Satz 1, FGO § 76
Schlagwörter Rückstellung, Ungewisse Verbindlichkeit, Öffentlich-rechtliche Verpflichtung
Rechtsfrage: 1. Kann ein Facharzt für Labormedizin zum 31.12.1996 eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten wegen eines möglichen Rückgriffs der Kassenärztlichen Vereinigung (in Sachen Versandkostenpauschale) aufgrund einer Entscheidung eines Sozialgerichts vom Oktober 1997, die durch höhere Instanzen nicht bestätigt wurde, bilden? - 2. Unzureichende Sachaufklärung durch FG? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 25.02.2003
Vorinstanz/AZ: 11 K 1474-1475/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 1152
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 38 43
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.10.2005
Erledigungs-Az: XI R 64/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 12 73