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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 25/04 | 
| §§: | BewG § 95, BewG § 105 Abs. 1 Nr. 2 | 
| Schlagwörter | Einheitswert des Betriebsvermögens, Steuerschulden, Einheitsbewertung, Betriebsvermögen | 
| Rechtsfrage: | Mit welchen Werten sind bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögen Steuernachforderungen für davor liegende Veranlagungszeiträume als Schuldposten anzusetzen, wenn die Steuerbescheide angefochten und deren Vollziehung ausgesetzt sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg | 
| Vorinstanz/Datum: | 22.05.2003 | 
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 54/99 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 31 66 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 09.11.2005 | 
| Erledigungs-Az: | II R 25/04 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 11 51 | 
