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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 38/03 |
§§: | BewG § 95, BewG § 97, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, HGB § 230 |
Schlagwörter | Einheitsbewertung, Atypisch stille Gesellschaft, Mitunternehmer, Stille Reserven, GmbH & Still, Geschäftswert |
Rechtsfrage: | Einheitsbewertung des Betriebsvermögens - atypisch stille Gesellschaft: Ist der beherrschende Gesellschafter und alleinige Geschäftsführer einer GmbH, der sich an ihr als stiller Gesellschafter unter Vereinbarung einer hohen Gewinnbeteiligung mit einer erheblichen Vermögenseinlage, aber ohne Teilhabe an den stillen Reserven und dem Geschäftswert der GmbH beteiligt, als atypisch stiller Gesellschafter zu behandeln? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 21.06.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2623/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 52 89 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.11.2004 |
Erledigungs-Az: | II R 38/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 18 16 |