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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 33/97 |
| §§: | UStG § 15 a J: 1980, Richtlinie 77/388/EWG Art. 20, FGO § 120 Abs. 1 Satz 1, FGO § 56 |
| Schlagwörter | Vorsteuerberichtigung, Änderung der Verhältnisse, Wechsel des Zwischenmieters |
| Rechtsfrage: | Begriff "Änderung der Verhältnisse" im Tatbestand des § 15 a Abs. 1 UStG: Setzt eine Berichtigung gem. § 15 a UStG eine Änderung im Lebenssachverhalt voraus? Ist der gegenteiligen BFH-Rechtsprechung (seit Urteil vom 16. Dezember 1993 V R 65/92, BFHE 173, 270, BStBl II 1994, 485) nicht zu folgen? Vorlage an den EuGH erforderlich? Hier: Wechsel des Zwischenmieters ohne wesentliche Vertragsänderungen. - Zulassung durch FG |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 17.12.1996 |
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 1078/91 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1997 S. 915 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 16.06.1999 |
| Erledigungs-Az: | V R 33/97 |