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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 69/97 |
§§: | EStG § 10 h Satz 2 Nr. 1, EStG § 10h Satz 2 Nr. 4, EStG § 12 Nr. 2 |
Schlagwörter | Wohneigentumsförderung, Unentgeltliche Überlassung, Darlehen, Angehörige, Bauantrag |
Rechtsfrage: | Steuerbegünstigung nach § 10h EStG für ausgebaute und der Tochter überlassene Dachgeschoßwohnung: a) Von Tochter hierfür gewährtes zinsloses Darlehen als schädliche Gegenleistung (Zinsvorteil) oder voll unentgeltliche Überlassung. Kausalität zwischen Darlehensgewährung und Wohnungsüberlassung? b) Sind die zeitlichen Voraussetzungen erfüllt? Bezieht sich das Tatbestandsmerkmal des Herstellungsbeginns (2. Alternative des § 10h Satz 2 Nr.1 EStG) nur auf genehmigungsfreie Baumaßnahmen? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 17.03.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 4880/96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.12.2000 |
Erledigungs-Az: | X R 69/97 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 07 48 |