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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 14/05
§§: EStG § 15 Abs. 2, AO 1977 § 42
Schlagwörter Grundstückshandel, Gestaltungsmissbrauch, Zurechnung, Zwischenschaltung, GmbH
Rechtsfrage: Gewerblicher Grundstückshandel: Stellt die Zwischenschaltung einer GmbH im Rahmen der Veräußerung von sechs noch fertig zu stellenden Eigentumswohnungen eines Mehrfamilienhauses einen Gestaltungsmissbrauch dar? Sind die Grundstücksaktivitäten der GmbH dem an ihr als Alleingesellschafter-Geschäftsführer beteiligten Kläger zumindest als Zählobjekte zuzurechnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 16.03.2005
Vorinstanz/AZ: 10 K 1121/05 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 953
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 26 81
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.12.2008
Erledigungs-Az: X R 14/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 21 38