Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 56/10 (BFH)
§§: AO § 237 Abs. 1 Satz 1, AO § 237 Abs. 1 Satz 2, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a
Schlagwörter Aussetzungszinsen, Feststellungsbescheid, Rechtsbehelfsverfahren, Beiladung
Rechtsfrage: Festsetzung von Zinsen für die Aussetzung von Einkommensteuer bei noch anhängigem Rechtsbehelfsverfahren gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid: Ist eine endgültige Erfolglosigkeit eines Rechtsbehelfs gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid auch hinsichtlich eines inzwischen ausgeschiedenen Gesellschafters eingetreten, wenn zwar eine Einspruchsentscheidung erlassen, aber andere Gesellschafter Klage erhoben haben und der ausgeschiedene Gesellschafter zu dem Klageverfahren (notwendig) beigeladen wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 08.07.2010
Vorinstanz/AZ: 10 K 123/09
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 1765
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 29 96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.10.2012
Erledigungs-Az: VIII R 56/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 33 91