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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 36/12 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 3
Schlagwörter Teilwertabschreibung, Wertberichtigung, Warenbestand, Pauschalwert, Einzelbewertung
Rechtsfrage: Teilwertabschreibung bei Orientteppichen wegen Preisverfalls: Bewertung des Warenbestands eines Teppichhändlers mit den Anschaffungskosten der am Jahresende vorhandenen Teppiche abzüglich eines Pauschalabschlags von 25 % als Verstoß gegen den Grundsatz der Einzelbewertung? Zulässigkeit eines vereinfachten Bewertungsverfahrens bei gleichartigen Wirtschaftsgütern? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 16.12.2010
Vorinstanz/AZ: 6 K 777/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 03 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.12.2014
Erledigungs-Az: X R 36/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 10 75