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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 35/10 (BFH) |
§§: | EStG § 32 b Abs. 1 Nr. 3, EStG § 2 a Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Progressionsvorbehalt, Beschränkung, Negative Einkünfte |
Rechtsfrage: | Ist durch den (gesetzgeberischen) Übergang von der sog. Methode der Schattenveranlagung zur sog. Hinzurechnungsmethode eine Beendigung der Geltung der Beschränkung des negativen Progressionsvorbehalts durch § 2 a EStG eingetreten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 26.04.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 234/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 19 86 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.01.2011 |
Erledigungs-Az: | I R 35/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 13 25 |