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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX B 16/02 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Werbungskosten, Vermietung, wirtschaftliches Eigentum, anschaffungsnaher Herstellungsaufwand, Erhaltungsaufwand, Herstellungskosten, Abschreibung |
Rechtsfrage: | Abschreibung eines anschaffungsnahen Herstellungsaufwands frühestens mit der Fertigstellung? Abgrenzung anschaffungsnaher Aufwand/sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand? Zurechnung des Aufwands aufgrund wirtschaftlichen Eigentums? |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 11.12.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 666/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 56 07 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.06.2002 |
Erledigungs-Az: | IX B 16/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: IX R 31/02 - erledigt durch BFH-Urteil vom 25.2.2003 - IX R 31/02 (NV) |