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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 12/03 |
§§: | EStG § 70, BGB § 133 |
Schlagwörter | Kindergeld, Änderung, Festsetzung, Auslegung, Nullfestsetzung |
Rechtsfrage: | Wirkt ein Bescheid, mit dem die Festsetzung von Kindergeld ohne genaue Angabe der betroffenen Zeiträume abgelehnt ("Nullfestsetzung") wird, nur in die Zukunft, mit der Folge, dass auf einen späteren erneuten Antrag hin noch nachträglich Kindergeld für die Zeit vor Bekanntgabe der bestandskräftig gewordenen Nullfestsetzung festgesetzt werden kann, oder wurde mit der Nullfestsetzung die Festsetzung des Kindergeldes auch bereits mit Rückwirkung für alle noch nicht verjährten Zeiträume abgelehnt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 16.01.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 3727/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 21 38 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.01.2004 |
Erledigungs-Az: | VIII R 12/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 29 43 |