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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 52/99 |
§§: | EStG § 33 |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Möbel, Schadstoffe, Chronische Erkrankung, Attest |
Rechtsfrage: | Können Aufwendungen für die Neuanschaffung eines schadstofffreien Bio-Schlafzimmers wegen einer chronischen Nasennebenhöhlenerkrankung als Ersatz für formaldehydverseuchte Möbel ohne vorheriges amtsärztliches Attest als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden? Keine Anwendbarkeit der Grundsätze der Gegenwerttheorie? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 29.03.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 2932/96 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 20 72 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.05.2002 |
Erledigungs-Az: | III R 52/99 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 85 77 |