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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 105/00
§§: EStG § 32 Abs 4 S 2
Schlagwörter Kindergeld, Einkünfte und Bezüge, Grenzbetrag, Einkommen
Rechtsfrage: Bezieht sich bei der Berechnung des Grenzbetrags der Begriff "Einkünfte" im Wege der teleologischen Reduktion auf das "zu versteuernde Einkommen", weil der Wortlaut der gesetzlichen Regelung in Bezug auf die Einkommensgrenze eindeutig hinter dem erklärten Gesetzeszweck zurückbleibt? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 15.10.1999
Vorinstanz/AZ: 3 K 3488/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.01.2001
Erledigungs-Az: VI R 105/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet