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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 84/10 (BFH)
§§: EStG § 41 a Abs. 4 Satz 1, EStG § 42 d
Schlagwörter Arbeitgeber, Kürzungsanspruch, Lohnsteuer, Schiff, Reederei, Zusammenrechnung, Zeitlicher Zusammenhang
Rechtsfrage: Ist die Einschiffgesellschaft in der Rechtsform einer KG aufgrund der Abrechnung und Zahlung der Heuer als Arbeitgeber i.S. des § 41 a Abs. 4 Satz 1 EStG anzusehen und können daher für die Inanspruchnahme des Kürzungsbetrages nach § 41 a Abs. 4 Satz 1 EStG die Einsatzzeiten der Besatzungsmitglieder auf der gesamten Flotte nicht zusammengerechnet werden oder der Reeder (hier: Bereederung der Schiffe der Flotte zunächst durch den Komplementär der Einschiff-KG und später durch eine GmbH & Co. KG mit dem Komplementär der Einschiff-KG als Kommanditist und Geschäftsführer der Komplementär-GmbH)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 30.09.2010
Vorinstanz/AZ: 11 K 84/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 41 55
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.07.2011
Erledigungs-Az: VI R 84/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 31 07