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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 117/98
§§: AO 1977 § 235, AO 1977 § 155 Abs. 2, AO 1977 § 183, AO 1977 § 122, FGO § 74
Schlagwörter Folgebescheid, Grundlagenbescheid, Bekanntgabe, Nachholung, Aussetzung des Verfahrens
Rechtsfrage: Rechtmäßigkeit eines Hinterziehungszinsbescheids, wenn dieser als nicht erkennbarer vorläufiger Folgebescheid zwar vor Erlaß des Grundlagenbescheids ergangen, die bisher nicht wirksame Bekanntgabe des Grundlagenbescheids aber später tatsächlich in Form einer Einspruchsentscheidung nachgeholt und der Mangel dadurch geheilt worden ist? Hätte das FG das Verfahren nach § 74 FGO aussetzen müssen? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 10.05.1995
Vorinstanz/AZ: 6 K 3892/90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.03.2002
Erledigungs-Az: X R 117/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zurückgenommen für die Streitjahre 1972 - 1974 - Rücknahme der Klage für das Streitjahr 1975