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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV B 49/02 |
§§: | EStG § 4 Abs. 4, EStG § 5 |
Schlagwörter | Darlehensforderung, notwendiges Betriebsvermögen, Verlust, Betriebsausgaben, gewillkürtes Betriebsvermögen |
Rechtsfrage: | Können von vornherein verlustbehaftete Darlehensforderungen weder notwendiges noch gewillkürtes Betriebsvermögen sein und sind diesbezügliche Verluste daher nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig? |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 07.11.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 738/96 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 68 42 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: IV R 7/03 |