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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 159/95
§§: EStG § 10 e Abs. 1, EStG § 10 e Abs. 2, EStG § 10 e Abs. 5
Schlagwörter Wohneigentumsförderung, Miteigentum, Unentgeltlicher Erwerb, Herstellungskosten
Rechtsfrage: Der Klägerin zustehende Steuerermäßigung nach § 10 e EStG für die hälftigen nachträglich angefallenen Herstellungskosten (Generalüberholung vor Selbstbezug) eines in Gesamtrechtsnachfolge zur Hälfte unentgeltlich erworbenen Objekts (andere Hälfte wurde vom Kläger entgeltlich von der anderen Erbin erworben)? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 10.05.1995
Vorinstanz/AZ: 11 K 61/92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.11.1998
Erledigungs-Az: X R 159/95 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 57 26