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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 7/99 |
§§: | AO 1977 § 110 |
Schlagwörter | Wiedereinsetzung, Schuldhaftes Verhalten |
Rechtsfrage: | Versäumung der Einspruchsfrist wegen irrtümlicher Adressierung des Einspruchsschreibens an ein unzuständiges FA. Kommt es auf das Verschulden des Rechtsbehelfsführers dann nicht an, wenn das unzuständige FA es versäumt hat, das Schreiben (innerhalb der noch laufenden Rechtsbehelfsfrist) an das zuständige FA weiterzuleiten? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 17.12.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 5995/95 H (U) |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1999 S. 258 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.12.2000 |
Erledigungs-Az: | VII R 7/99 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 06 11 |