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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 31/13 (BFH)
§§: KStG § 28 Abs. 2, KStG § 27 Abs. 1 Satz 3, EStG § 44
Schlagwörter Kapitalherabsetzung, Einlagekonto, Rückzahlung, Kapitalertragsteuer
Rechtsfrage: Nach welchen Kriterien ist eine Auskehrung aus dem Einlagekonto - nach vorangegangener Kapitalherabsetzung und Einstellung in die Kapitalrücklage - von der Rückzahlung von Stammkapital abzugrenzen (begünstigte Leistung i.S.d. § 28 Abs. 2 KStG oder kapitalertragsteuerpflichtige sonstige Leistung i.S.d. § 27 KStG)? In der Folge ist streitig, ob die Klägerin durch Nachforderungsbescheid wegen unterlassener Einbehaltung und Abführung von Kapitalertragsteuer in Anspruch genommen werden durfte. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 09.04.2013
Vorinstanz/AZ: 8 K 8200/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 26 40
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.10.2014
Erledigungs-Az: I R 31/13