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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 38/14 (BFH)
§§: EStG § 11 Abs. 2 Satz 3, EStG § 11 Abs. 2 Satz 4
Schlagwörter Vermietung und Verpachtung, Disagio, Darlehen, Zinsen, Werbungskosten
Rechtsfrage: Stellt ein Disagiobetrag in Höhe von 10 % der in 2009 aufgenommenen Darlehenssumme, die mit einer festen Zinsbindung von 10 Jahren (Zinssatz 2,85 %) vereinbart wurde, entgegen § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG in voller Höhe sofort abzugsfähige Werbungskosten dar? Was ist in diesem Zusammenhang unter dem Begriff "marktüblich" i.S. von § 11 Abs. 2 Satz 4 EStG zu verstehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 16.10.2014
Vorinstanz/AZ: 4 K 1265/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 31 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.03.2016
Erledigungs-Az: IX R 38/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 11 75