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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 18/03 |
§§: | EStG § 22 Nr. 1, EStG § 22 Nr. 1 a, EStG § 2 Abs. 1, EStG § 12 Nr. 2 |
Schlagwörter | Sonstige Einkünfte, Wiederkehrende Bezüge, Unterhalt, Realsplitting, Ausland |
Rechtsfrage: | Unterliegen vom nicht unbeschränkt steuerpflichtigen und dauernd getrennt lebenden Ehemann (Wohnsitz Monaco) geleistete Unterhaltszahlungen bei der Empfängerin als wiederkehrende Bezüge der Besteuerung oder wird § 22 Nr. 1 Satz 1 und 2 EStG durch die erst 1979 eingeführten Normen des Realsplittings verdrängt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 17.10.2002 |
Vorinstanz/AZ: | VI 69/2002 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 92 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 11 81 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 31.03.2004 |
Erledigungs-Az: | X R 18/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 22 34 |