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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 28/03 |
§§: | EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 21 Abs. 2 Satz 2, AO 1977 § 41 Abs. 2, FGO § 76 Abs. 1 |
Schlagwörter | Mietverhältnis, Angehörige, verbilligte Vermietung, Einkünfteerzielungsabsicht |
Rechtsfrage: | Mietverhältnis mit Tochter: Ist die nachträgliche Bestätigung des Mieters über die Zahlung der Miete für sich allein ein geeigneter Nachweis für die tatsächliche Durchführung des Mietverhältnisses und den Ausschluss eines Scheingeschäfts i.S. von § 41 Abs. 2 AO? Keine Anerkennung des Mietverhältnisses am Maßstab des Fremdvergleichs wegen fehlenden Hinweises im Mietvertrag auf eine Einbauküche, fehlender Vereinbarung einer Kaution, fehlender Regelung zu den Schönheitsreparaturen und Barzahlung der monatlichen Miete ohne Quittung? Mangelhafte Sachaufklärung des FG wegen unterlassener Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei verbilligter Vermietung zu 62,65 v.H. i.S. des BFH-Urteils vom 5. 11.2002 IX R 48/01, BFHE 201, 46? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 17.10.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2346/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 43 74 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.08.2004 |
Erledigungs-Az: | IX R 28/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 04 14 |