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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 40/03 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, LStR 1999 R 37 Abs. 2 Satz 3 |
Schlagwörter | Fortbildungskosten, Verpflegungsmehraufwand, Dienstreise, Regelmäßige Arbeitsstätte |
Rechtsfrage: | Dienstreise oder Tätigkeit an der regelmäßigen Arbeitsstätte beim Besuch von Fortbildungsveranstaltungen am Betriebssitz des Arbeitgebers? Ist bei einer Flugbegleiterin der Einsatzflughafen nur für den Werbungskostenabzug von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als regelmäßige Arbeitsstätte zu werten oder ist abweichend davon bei Teilnahme an den dort stattfindenden Fortbildungsveranstaltungen Verpflegungsmehraufwand nach Dienstreisegrundsätzen zu berücksichtigen, weil der Tätigkeitsumfang einer Flugbegleiterin am Einsatzflughafen unter 20 v.H. der vertraglichen Arbeitszeit liegt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 25.04.2003 |
Vorinstanz/AZ: | VI 237/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 01 54 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.08.2004 |
Erledigungs-Az: | VI R 40/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 37 81 |