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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 13/16 (BFH)
§§: BewG § 188 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, BewG § 185 Abs. 3 Satz 3
Schlagwörter Grundbesitzwert, Gutachterausschuss, Bodenrichtwert, Bedarfsbewertung, Bewertung
Rechtsfrage: Bedarfsbewertung - Anwendung von Liegenschaftszinssätzen des Gutachterausschusses: Sind die Liegenschaftszinssätze des Berliner Gutachterausschusses anzuwenden, auch wenn der Ausschuss bei Ableitung der Liegenschaftszinssätze ein Modell mit anderer Restnutzungsdauer zugrunde legt als die bei der Bedarfsbewertung nach dem Ertragswertverfahren gesetzlich vorgeschriebene Restnutzungsdauer? Und wenn ja, sind die vor dem Feststellungszeitpunkt vom Gutachterausschuss beschlossenen Werte, oder die Werte, in deren Datenmaterial der Feststellungszeitpunkt fällt maßgeblich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 23.03.2016
Vorinstanz/AZ: 3 K 3009/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 10 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.09.2019
Erledigungs-Az: II R 13/16
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 18 28