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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX B 56/02 |
§§: | EStG § 22 Nr. 3 |
Schlagwörter | Entgelt, Nachbar, Abwehrrecht, sonstige Einkünfte, Grundstück, Bauvorhaben |
Rechtsfrage: | Entgelt, das der Grundstücksveräußerer für die Verpflichtung zur Aufgabe nachbarrechtlicher Abwehrrechte gegen ein Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück erhält, als sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG? |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 19.12.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 4816/98 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 759 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 72 08 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.12.2002 |
Erledigungs-Az: | IX B 56/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: IX R 63/02 |